Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (Dr. Markus Krall)

Mit der Covid-19 Krise hat die Bundesregierung eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen. Markus Krall äußerte sich kritisch dazu und gab seine Prognose für die Zukunft ab. Seine Aussagen und was aus diesen wurde, liest du hier.
In seinem Buch "Freiheit oder Untergang" auf Seite 26 aus dem Jahr 2021 äußerte sich Markus Krall kritisch zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und erwartet eine Verlängerung:

Wir dürfen fest davon ausgehen, dass dieses "erst mal" dieses "vorübergehend" und "zeitweise" sich als Dauerzustand verfestigen wird. [...] Deshalb wird nun, da ich diese Zeilen zu Papier bringe, im September Anno Domini 2020 die Aufhebung zur Insolvenzanmeldung nach dem Willen der Bundesjustizministerin von September auf März nächsten Jahres verlängert.


Markus Krall schreibt weiter:
Wir dürfen jede Wette riskieren, dass die nächste Verlängerung bis zu den Wahlen im Herbst abgemachte Sache ist, denn der Machterhalt ist für die Regierenden wichtiger als der künftige Wohlstand des Volkes.


Auswertung

Die Aussage von Markus Krall scheint noch aus dem Jahr 2020 zu stammen während sein Buch wohl erst im Jahr 2021 veröffentlicht wurde. Nach Recherche des Autors dieses Artikels wurde die Aussetzung zum Antrag der Insolvenz nicht dauerhaft ausgesetzt. Auch während der Bundestagswahl 2021 war die Aussetzung nicht mehr aktiv. Demnach ist diese Prognose nicht eingetroffen.

Quellenangabe

Buch von Markus Krall: Freiheit oder Untergang, Seite 26 aus dem Jahr 2021
Wikipedia Artikel Covid19 Insolvenzaussetzungsgesetz

Artikel zu dieser Prognose:

Neue Vorhersagen